Spenden

Wenn Sie unsere Vereinsarbeit finanziell unterstützen würden, wären wir Ihnen sehr dankbar. Spenden hat auch etwas mit Wertschätzung, Achtsamkeit und Vertrauenswürdigkeit zutun. Wir können Ihnen nur unser Wort geben, dass alle Spenden ausschließlich und ordnungsgemäß sozial benachteiligten Kindern und Jugendlichen in Deutschland und Europa zugutekommen.  Unser Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke und ist an eine Satzung gebunden. Unser Verein tritt ein für die Verwirklichung der im Grundgesetz verankerten Rechte für Kinder und Jugendliche. Er will allen Gefahren entgegentreten, denen Kinder und Jugendliche in ihrer körperlichen, seelischen, geistigen und sozialen Entwicklung ausgesetzt sind. Er wendet sich gegen jegliche Vernachlässigung, Missbrauch und Gewalt.

Mit jeder Spende schenken Sie benachteiligten Kindern und Jugendlichen Hoffnung, auf gesellschaftliche Teilhabe, Therapie, Bildung und Lebensqualität.

Wir sind Ihnen sehr verbunden und dankbar. 

Spendenkonto:

Schattenkinder e.V.

IBAN: DE 18 494 501 200 221 372 121
BIC: WLAHDE44XXX
Sparkasse Herford



Absetzbarkeit von Spenden

Ihre Spende fördert und verbessert die Lebensqualität von benachteiligten Kindern und Jugendlichen.                        " Tue gutes und dir wird Gutes widerfahren ". 

Spenden sind steuerlich absetzbar:

Eine steuerbegünstigte Spende kann erfolgen, wenn ein Verein, einen selbstlosen Zweck verfolgt und eine Gemeinnützigkeit im Sinne der Abgabenordnung (AO) nach §52 vorliegt.

Gemeinnützige Vereine sind befähigt und berechtigt, eine Spendenquittung auszustellen. Diese kann von Bürgern und Unternehmen einmal im Jahr beim Finanzamt in der Steuererklärung angegeben werden und dadurch können Sie Ihre Steuerlast senken.

Alle Spenden müssen bei Ihrer jährlichen Einkommenssteuer in der Anlage Sonderausgaben angeben werden.

Bei Spendenbeträgen bis 300,00 Euro ist ein sogenannter vereinfachter Nachweis genug. Eine Kopie des Kontoauszuges oder ein Zahlungsbeleg ist völlig ausreichend.

Bei Spendenbeträge ab 300,01 Euro benötigen Sie eine Spendenbescheinigung - diese muss vom Spendenempfänger ausgehändigt werden. 

Ein Kleinbetrag von fünf Euro lässt sich ebenso absetzen wie eine Groß-Spende im vierstelligen Eurobereich.